Leitlinien

Baugeschichte

Im Sommer 2010 sind nach gut 5-jähriger Vorbereitungszeit 17 Erwachsene im Alter von 48-70 in die Wohnsiedlung in Kreuzlingen eingezogen. Wir leben in 9 unabhängigen Wohnungen von 78-128 m2 im Stockwerkeigentum. Drei Partien wohnen in der Nordhälfte der von Weideli & Kressibuch 1912/13 erbauten Doppelvilla und sechs in einem Neubau. Der Umbau des alten Hausteils und der Neubau wurden nach einem Wettbewerb vom Büro Schaudt in Konstanz umgesetzt. Der Garten auf dem Areal von gut 1800m2 ist als Gemeinschaftsanlage konzipiert. Jede Wohnung hat auch Privatraum im Aussenbereich. Eine Wohnung ist nach einem Wegzug vermietet worden, sonst gab es in den ersten zehn Jahren keine Wechsel.

Konzept 

Bodan 44+ steht für gutnachbarliches und partizipatives Wohnen in der Nachfamilienphase. Die gemeinsam genutzte Infrastruktur gestalten und unterhalten wir in selbstorganisierter Verwaltung. Familien mit Kindern sind bisher nicht vorgesehen, weil das Areal und die Gruppengrösse für allzu heterogene Bedürfnisse als zu klein eingeschätzt wird. Nach einer Standortbestimmung im Jahr 2018 sind älter werden, Altersbeschränkung, Arbeitsbelastung, Gemeinschaftsleben sowie Verkauf und Vermietung in produktiven Diskussionen (> Dokumente).

Vereinbarungen

Als Rechtsform wurde das Stockwerkeigentum gewählt. Im Kaufvertrag, im STEG-Reglement und im dazu gehörenden Konzept wurden die beschränkte Nutzung der Wohnungen sowie ein limitiertes Vorkaufsrecht für Miteigentümer festgehalten. Der Vorkaufspreis wird durch eine doppelte professionelle Schätzung bestimmt, welche sich auf die gesamten Anlage bezieht und dann auf die Wertquoten der einzelnen Wohnungen heruntergebrochen wird. Mitberücksichtigt werden der Zustand der Wohnung und die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds. Für die Ausarbeitung des STEG-Reglements wurde ein Rechtsanwalt beigezogen. Die AGE-Stiftung leistete dazu einen Beitrag (>Dokumente). Während der Bauphase hat ein Konsortialvertrag die gemeinsame Verantwortlichkeit und die Mitwirkung von später dazu gestossenen Interessierten geregelt.

Finanzen

Die Anfangsinvestitionen für Grundstück, Gebühren und Vorstudien beliefen sich auf kanpp 1,6 Mio CHF. Die Gesamtkosten von rund 8 Mio CHF wurden aufgrund von Wertquoten auf die Wohnungen verteilt. Private Gewinne wurden nicht erzielt. Für die aufgewendeten Arbeiten der Miteigentümer wurde eine Entschädigung von 35 CHF/h ausgerichtet. Anschaffungen und Ersatz für die gemeinschaftlich genutzten Räume und den Garten laufen über ein jährliches Verwaltungsbudget, welches anteilsmässig gemäss der privaten Netto-Nutzfläche finanziert wird. Die Beiträge in den Erneuerungsfonds von 5-6 Promille pro Jahr bemessen sich nach den Wertquoten der Wohnungen.